Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Lieferungen, Reparaturen und Installationen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Arbeitszeiten

Die regulären Arbeitszeiten sind:

Montag bis Donnerstag: 07:15 -12:00 / 13:15 – 17:15
Freitag: 07:15 – 12:00 / 13:15 – 16:30

Arbeiten asserhalb dieser Zeiten gelten als Arbeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeit.

3. Zuschläge und Sonderleistungen

3.1 Arbeiten ausserhalb der Arbeitszeit

Für Arbeiten ausserhalb der regulären Arbeitszeiten wird ein Rechnungszuschlag, gemäss GAV auf den gültigen Stundenansatz erhoben.

3.2 Arbeiten nach Auftrag / auf Abruf

Einsätze, die auf ausdrücklichen Kundenauftrag ausserhalb der regulären Arbeitszeit erfolgen, werden ebenfalls mit einem Zuschlag gemäss GAV verrechnet.

3.3 Notfalleinsätze während Geschäftsferien

Während der Geschäftsferien werden Arbeiten ausschliesslich als Notfällen ausgeführt. Für diese Einsätze gilt ein Zuschlag von 100% auf den regulären Tarif gemäss angefangene Stunde.

4. Garantie – und Gewährleistung

Dauer, Umfang und Bedingungen der Garantie richten sich ausschliesslich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers. Diese können 1, 2 Jahre oder mehrere Jahre betragen.

Massgebend sind die jeweils gültigen Herstellerangaben, Garantieurkunden oder Produktdokumentationen zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Inbetriebnahme.

Der Sanitärbetrieb übernimmt keine darüberhinausgehende Garantie, ausser sie sind auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung entsprechend vermerkt.

4.1 Garantieausschluss

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch:

• unsachgemässe Nutzung
• normale Abnutzung
• mangelnde oder unterlassene Wartung
• Eingriffe durch Dritte
• höhere Gewalt

Garantieansprüche beschränken sich auf Nachbesserung (Ersatz). Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, somit ausgeschlossen.

5. Haftung

Der Sanitärbetrieb haftet aussschliesslich für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sanitärbetriebs.

7. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtstand ist der Sitz des Sanitärbetriebs, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Weinfelden, 28.01.2026

Benedikt Gutersohn